Häufige Fragen

Häufige Fragen vor dem Kauf

Grundsätzliches zur Kommanditbeteiligung

Die finanzielle Beteiligung beim Bürgerwindpark Hohenlohe erfolgt durch eine Kommanditbeteiligung der Betriebs-GmbH & Co. KG. Die Bürger sind dabei haftungsbeschränkt auf ihre Einlage.  Prinzipiell ist diese Beteiligung einfach durch die Unterzeichnung eines Anteilskaufvertrages und durch die Anerkennung des Gesellschaftervertrages möglich. Dennoch benötigt der Kommanditist eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht, mit der die Betreiberfirma ihn als Kommanditist im Handelsregister eintragen wird. Die Einlagesumme selbst und der Einlagenanteil sind dabei über die Betriebsdauer der Anlage fest. Für eine Weitergabe des Anteils bedarf es erneut einer Handelsregisteränderung und einen neuen Verkaufs- bzw. Kaufvertrag für den jeweiligen Anteil. Dadurch ist für die Betreibergesellschaft eine Eigenkapitalschwächung nicht möglich.

Die Betreiberfirma schüttet dabei jährlich den Betriebsüberschuss (abzüglich Rücklagen für Repartur, etc.) voll an die Kommanditisten aus. Ein Anteil der jährlichen Ausschüttung ist dabei die Rückzahlung (linear über 20 Jahre gesehen, jedes Jahr 5 %), der Restbetrag die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Bei einer Ausschüttung von 170 % über 20 Jahre entsprechen 100 % der Anteilsrückzahlung und 70 % der Verzinsung. Diese kann dann mit unterschiedlichen Betrachtungsvarianten als Rendite angegeben werden. Eine Einbehaltung des Anlagenwertes und eine Rückzahlung bei Rückbau erfolgt nicht. Die gesamte Liquidität der Firma wird ausgeschüttet.  

Die Ausschüttung wird dabei in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Bei der GmbH & Co. KG (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) besteht die Möglichkeit, die von der Betreibergesellschaft gezahlte Gewerbesteuer anrechnen zu lassen. Ebenfalls kann die (bilanzielle) Abschreibung der Windenergieanlage in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine Verlustzurechnung ist ebenfalls möglich. Im Vergleich zu anderen Betreibergesellschaften bietet damit die GmbH & Co. KG deutliche steuerliche Vorteile. 

Zuletzt aktualisiert am 22.12.2014 von Tobias Nitschmann.

Ihr Weg zum ökologischen Investment

Kommanditist werden

Ablauf zur Beteiligung an einer modernen Bürgerwindenergieanlage bei uns in Hohenlohe

  1. Informieren, z.B. durch Lesen des Emissionsprospekt oder Einholen externer Beratung
  2. Ausfüllen und Zusenden der Beitrittserklärung
  3. Warten auf Annahme der Beteiligung durch die Geschäftsführung des Bürgerwindpark Hohenlohe
  4. Ausfüllen der Handelsregistervollmacht.
    Achtung: Es wird eine beglaubigte Unterschrift durch einen Notar oder Ratsschreiber benötigt.
  5. Leisten der Einlage gemäß Zahlungsfrist auf der Beitrittserklärung

Nun werden Sie von uns über den weiteren Ablauf informiert

 

Zuletzt aktualisiert am 07.01.2015 von Markus Pubantz.

Wirtschaftlichkeit von Windenergie in Süddeutschland

Die Windenergietechnologie erlebete in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung in Richtung höhere Stromerträge, geringere spezifische Investitionskosten und in Folge dessen zu einer besseren Wirtschaftlichkeit. 

Die ersten Windenergieanlagen in Süddeutschland waren ursprünglich nur für Starkwindstandorte an deutschen Küsten konzipiert. Diese zeichneten sich aus durch einen großen Generator und eine geringe Rotorfläche. Da bei uns in Süddeutschland geringe Windgeschwindigkeiten als im Norden aufkommen, arbeiten diese ersten Pionieranlagen bei uns nur sehr selten unter Nennleistung. Damit verpuffen die Mehrkosten bei dem Bau der Windenergieanlagen für eine stärkere Statik und einen höheren Generator für einen höheren Ertrag an windstarken Standorten bei uns im Süden vollends.

Die Windbranche erkannte dies und entwickelte in den vergangen Jahren auch Windenergieanlagen für Schwachwindstandorte, wie sie bei uns vorkommen. Dabei wurde die Überauslegung der Statik für stärkere Winde reduziert und die Anlagen passten sich in ihrer Leistungsauslegung mit Rotorblättern und Generatorleistung sowie Nabenhöhe auch durch den Einzug neuer Werkstoff (Kohlefaser) den Gegebenheiten in Süddeutschland an. Für unsere Standorte entscheidend ist eine große Rotorfläche und eine hohe Nabenhöhe. Große Generatorleistungen werden hingegen bei uns nicht benötigt. Durch diese Auslegung war/ist es möglich, die spezifischen Investitionskosten für Schwachwindenergieanlagen zu reduzieren. 

Gleichzeitig ergeben sich aber auch Einsparungen bei der Wartung der Windenergieanlage durch Skaleneffekte. Ein Hauptlager, Getriebe, Generator und Steuerung haben alle Windenergieanlagen. Nur kann mit Schwachwindenergieanlagen mit nahezu identischen Komponenten ein höherer Ertrag generiert werden. Die Wartungskosten hierfür steigen aber nicht genauso wie der Ertrag. 

Durch alle diese Effekte lassen sich nun durch moderne Binnenlandwindenergieanlagen an identischen Standorten deutlich bessere wirtschaftliche Ergebnisse erzielen als mit den Vorgängeranlagen. Dennoch erzielen auch die Pionieranlagen der 90er Jahre oder auch Mitte der Tausender attraktive wirtschaftliche Erträge. Unsere erste Windenergieanlage in Nesselbach erreicht im 15 Betriebsjahr ihre Amortisation. Bei unseren Windenergieanlagen in Lindlein und Wegses, alle aus den Jahren 2004 und 2005, konnten wir für das Jahr 2014 zum Beispiel Ausschüttungen an unsere Anleger in Höhe von 11 bis 13 % tätigen. Dies kann aber auch nur erreicht werden, wenn die technische Betriebsführung die Einnahmen und Ausgaben des Windparks nachhaltig optimiert. Hierzu gehört beispielsweise die Teilnahme an der Direktvermarktung sowie die Nachrüstung der Windenergieanlagen zur Erfüllung der Systemdienstleistungen (Kraftwerkseigenschaften), welches beides mit höheren Einspeiseerlösen vergütet wird. Aber auch die Kosten lassen sich durch eine Anpassung der Wartungskonzepte und Versicherungen sowie durch möglichst geringe Nebenkosten des Anlagenbetriebs reduzieren. 

Zuletzt aktualisiert am 28.01.2015 von Benjamin Friedle.

Kapitalentwicklung Windenergieanlage

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die seitherigen Ausschüttungen am Beispiel von 2 Bestandsanlagen beim Bürgerwindpark Hohenlohe sowie einer möglichen Prognose für einen künftigen Bürgerwindpark, nachfolgend Musterwindpark genannt.

Die blauen Balken zeigen die geplanten jährlichen Ausschüttungen beim Musterwindpark über einen Zeitraum von 21 Betriebsjahren (EEG-Vergütung 20 Jahre zzgl. Jahr der Inbetriebnahme). Von den Anlegern werden zu Beginn die Investitionskosten des Windparks getätigt. Das vollständige Eigenkapital ist dann in dem Windpark gebunden. Die ersten beiden Betriebsjahren wird die Rücklage für das Kreditinstitut (halbjähriger Schuldendienst bestehend aus Tilgung und Zins) gebildet und der Kredit bereits getilgt. Während der Tilgungszeit von ca. 15 Jahren sind jährliche Ausschüttungen ab Betriebsjahr 3 zwischen 4 und 10 % des eingezahlten Eigenkapitals möglich. Nach der Tilgung des Darlehens liegen die Ausschüttungen deutlich höher. Über den Zeitraum des Betriebs ist in diesem Beispiel eine prognostizierte Eigenkapitalausschüttung von 240 % inklusive Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals erzielbar. Dies ist in der roten Linie kumuliert dargestellt. Dies entspricht einem internen Zinsfuß von über 6 %.

Die bestehenden Windenergieanlagen wie beispielsweise Lindlein I (INB 2004) und Wegses I (INB 2006) konnten in der Vergangenheit bereits hohe Ausschüttungen erwirtschaften. Dies ist durch die lila und grüne Linie dargestellt. Zusätzlich liegen trotz entsprechender 20-jährgier Vollwartungs- und Versicherungsverträge aus Sicherheitsgründen entsprechende Rücklagen vor. Die aktuell kumulierte Ausschüttung der bestehenden Anlagen liegt über den prognostizierten Ausschüttungen des Musterwindparks, da hier mit mehr Eigenkapital und kürzeren Tilgungszeiträumen investiert wurde. Über den Betriebszeitraum werden Lindlein I und Wegses I jedoch kumuliert unter dem Musterwindpark liegen.

Zuletzt aktualisiert am 17.03.2015 von Tobias Nitschmann.

Wertverlust von Immobilien durch Windenergieanlagen?

Kein Wertverlust von Immobilien durch Windenergieanlagen

Sie sind ein weithin sichtbares Zeichen der Energiewende. Vielerorts schürt die Planung großer Windenergieanlagen heftige Kritik. Ein häufiges Argument: Grundstücke und Immobilien in unmittelbarer Nachbarschaft von Windrädern verlieren erheblich an Wert – bis hin zur Unverkäuflichkeit. Dass Windenergieanlagen zu hohen Kaufpreisverlusten führen, lässt sich durch Marktanalysen allerdings nicht belegen.

Mehr dazu erfahren Sie hier:
Link Energieagentur NRW
WIndwärts

Zuletzt aktualisiert am 28.01.2015 von Markus Pubantz.

Infraschallbelastung durch WIndenergieanlagen?

Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen, was ist da dran? Umfangreiche FAQ zu allen kritischen Themen.

Zu nahezu jedem Neubauprojekt, egal ob Bahnhofsneubau, Kabeltrassen, Straßenerweiterungen oder eben auch Windenergieanlagen gibt es Bürger die keine Veränderung im eigenen Umfeld wünschen. Es werden Argumente gesucht die das jeweilige Vorhaben im schlechtes Licht rücken sollen. Ideal erscheinen Themen die Ängste der umliegenden Bürger schüren, wie eben auch den Infraschall.

Wir freuen uns sehr das sich die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg diesen Themen angenommen hat und fachlich fundiert diese Themen behandelt.

Themen:

  • Windenergie und Schallenergie
  • Messungen der BGR
  • Infraschall und TA Lärm
  • Schwingungen im Körper
  • Psychische Wirkungen
  • Infraschallexperiment London
  • Das WIndturbinen-Syndrom
  • Stimulation von Gehirnströmen
  • Abstände und WHO
  • Vorsorgeabstand 700 m
  • Abstandsregelung in GB
  • Reize im Innenohr
  • Studie zur Schlafqualität
  • Nocebo-Effekte inkls Studie dazu
  • Sensible Personen
  • Großer Forschungsbedarf?

Mehr dazu erfahren Sie hier:

FAQ LUBW

Umfangreiche Studie zu Infraschall

LUBW Studie: Tieffrequente Geräusche inkls. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen

Faktenpapier Hessen

Wikipedia

Artikel des Magazins "Erneuerbare Energien" zu der Studie

DPA-Meldung Ministerium

Mehrere Rechtssprechungen auch vom VG Stuttgart bzw. vom VGH Baden-Württemberg führen an, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall deutlich unter der Hör- und Wahrnehmbarkeitsgrenze des Menschen liege. Gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall seien erst in solchen Fällen nachgewiesen, in denen die Hör- und Wahrnehmbarkeitsschwelle überschritten worden sei.

Urteile hierzu, die auch auf Rechtsprechungen in anderen Bundesländern verweisen, sind beispielsweise nachzulesen in:

VG Stuttgart, Urteil vom 23.07.2013, 3 K 2914/11

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2012, 8 S 1370/11 

Wenn Sie spezielle Fragen haben sprechen Sie uns an.

 

Zuletzt aktualisiert am 08.03.2016 von Markus Pubantz.

Schattenbelastung durch Windenergieanlagen?

Schattenbelastung durch Windenergieanlagen?
7-8 Stunden pro Jahr sind zulässig.

Der Schattenwurf durch die Windenergieanlagen darf nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf bewohnte Gebiete treffen. Die 30 h/a stellen die theoretisch maximale Belastung dar. In der Praxis ergibt sich ein Wert von sieben bis acht Stunden pro Jahr, da sich der Rotor nicht immer dreht oder durch Bewölkung kein Schattenwurf entsteht. Im Zuge der BImSchG-Genehmigung ist die tatsächliche Belastung von bis zu 8 h/a zu bewerten. Sollte es zur Überschreitung der Maximalzeiten kommen, werden die WEA automatisch abgeschaltet. Wird der Immissionspunkt nicht mehr verschattet, schalten sich die Anlagen automatisch wieder zu. Hierzu gibt es spezielle Sensoren und Messeinrichtungen, die bei der Konfiguration der WEA mit eingeplant werden.

Zuletzt aktualisiert am 15.02.2015 von Markus Pubantz.